AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cyrano Kommunikation GmbH

1. Allgemeines
1.1.Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen der Cyrano Kommunikation GmbH nachfolgend „Cyrano“ genannt). Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung bzw. die Auftragsbearbeitung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.

1.2. Diese Geschäftsbeziehungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Leistungsumfang und Abwicklung
2.1. Texte und Fotos, soweit sie durch uns verwendet werden sollen, werden uns frei Haus zugestellt. Zu verwertende Texte benötigen wir in digitaler Form. Hierfür eignet sich die Bereitstellung per E-Mail oder auf Datenträgern.

2.2. Bild- und Grafikmaterial sowie Textmaterial, das uns zur Verfügung gestellt wird, sollte frei von Rechten Dritter sein. Die Cyrano Kommunikation GmbH übernimmt keinerlei rechtliche Gewährleistungen, wenn ihr Material seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellt wurde. Ansprüche seitens Dritter werden direkt an den Auftraggeber übergeben. Etwaige Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten mit Urhebern oder deren Vertretern entstehen, werden vom Auftraggeber übernommen. Von uns verwertetes Material erhalten Sie auf Wunsch nach Nutzung durch uns frei Haus zurück. Eine weitere Verwendung unserer Arbeiten durch andere Agenturen, auch unbekannt, ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung untersagt. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2.3. Auftraggeber erhalten die Nutzungsrechte an Texten, Grafiken und Bildern sowie an programmierten Erzeugnissen, z.B. Webseiten oder Newsletter, für den vereinbarten Verwendungszweck und den vereinbarten Verwendungszeitraum. Bei Texten und Bildern bezieht sich die Nutzung auf Verwendungsart, Medien, Verbreitungsräume und Auflagen. Bei Programmiercodes gilt das Nutzungsrecht, soweit nicht anders vereinbart, stets für den vereinbarten Zeitraum. Eine darüber hinausgehende Nutzung durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Im Regelfall fallen hierfür weitere Kosten an, für die ein entsprechendes Angebot durch den Auftraggeber anzufragen ist.

3. Referenznennung
3.1. Wir setzen Ihr Einverständnis für die Aufnahme Ihres Unternehmens in unsere Referenzliste voraus (Broschüren, Agentur-Website, etc.). Bei gedruckten Broschüren und Zeitschriften bitten wir ferner um die Aufnahme in das Impressum. Bei Internetprojekten bitten wir um Nennung und Verlinkung zu unserer Homepage, sofern nicht anderslautend vereinbart, gilt dies als vereinbart.

4. Freigaben und Nachbesserungen
4.1. Alle Gewerke sind vom Auftraggeber schriftlich frei zu geben. Mit der Erteilung von Freigaben übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung und Haftung der ausgeführten Arbeiten. Die Agentur übernimmt keine Beratungshaftung. Das Recht auf zweimalige Nachbesserung, insbesondere für durch die Agentur beauftragte Dritte, ist zu wahren.

5. Kündigung der Zusammenarbeit
5.1. Sollte die Zusammenarbeit vor Abschluss des Gesamtauftrags oder Gewerkes durch den Kunden beendet werden, ist die beauftragte Summe ohne Abzug an die Cyrano Kommunikation zu zahlen. Verträge über eine kontinuierliche Zusammenarbeit (v.a. monatliche Retainer) deren Projektlaufzeit von vorn herein auf einen begrenzten Zeitraum vereinbart wurden laufen jeweils über den vertraglich Mindestlaufzeit und sind mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um die vereinbarte Laufzeit, sofern nichts anders vereinbart wurde. Auch alle anderen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

6. Nachkalkulation
6.1. Während der Auftragsbearbeitung dokumentieren wir den zeitlichen Aufwand einzelner Tätigkeiten und bitten gegebenenfalls um eine Angebotsaktualisierung, wenn der tatsächliche Aufwand durch im Projektverlauf entstehende Sonderwünsche deutlich von dem durch uns vor Auftragserteilung kalkulierten abweicht. Insbesondere bei Änderungen des Leistungs- und/oder Arbeitsumfangs nach Auftragserteilung sind wir berechtigt, damit verbundenen Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Rechtzeitige Informationen an Arbeitgeber, falls ein Auftrag über eine feste Summe.

7. Zahlungsbedingung
7.1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug und, insbesondere bei Überweisungen aus dem Ausland, kostenfrei auf unser Konto 24455 bei der Sparkasse Münsterland-Ost (BLZ 40050150) zu überweisen. Sollte Ihr Unternehmen oder Ihre Institution von der Mehrwertsteuer befreit sein, bitten wir um eine Kopie der Befreiungsbescheinigung bei Auftragsvergabe. Sollte der Sitz des Auftraggebers nicht in Deutschland sein, benötigen wir die internationale Steuernummer bei Auftragsvergabe. Die Ausweisung der Mehrwertsteuer kann bei der Rechnungslegung in Abhängigkeit des jeweiligen Firmensitzes entfallen.

7.2. Regelmäßige Leistungen, Retainer und Kontaktpauschalen werden, wenn nicht anders vereinbart, monatlich und im Voraus abgerechnet. Kleinere Projekte und einzelne Leistungen werden nach Freigabe, nach Abschluss oder nach Lieferung und Rechnungslegung durch von der Agentur beauftragte Dienstleister oder Lieferanten in Rechnung gestellt. Bei Einzelprojekten über 40.000,00 Euro erfolgt die Rechnungsstellung in zwei bis drei Etappen (Auftragserteilung, Fertigstellung von 50 % und Übergabe des fertigen Projektes).

8. Fremdkosten
8.1. Die Agentur ist gesetzlich zur Abfuhr von Beiträgen zur Künstlersozialkasse bei der Beauftragung von externen Künstlern verpflichtet. Für Leistungen, die Künstler im Auftrag der Agentur für einen Auftraggeber erbringen, werden diese Beiträge durch die Agentur abgeführt und ohne Aufschlag an den Auftraggeber weiterberechnet.

8.2. Auf explizit zu erbringende Wareneinkäufe und externe Sachleistungen berechnen wir einen Aufschlag in Höhe von 15%. Falls nicht anders vereinbart deckt der Aufschlag unter anderem den Aufwand für die Angebotseinholung und Abstimmungen mit den Anbietern, den Zahlungsverkehr und das Inkasso ab. Dieser Aufschlag ist bei Agenturen marktüblich. Wir weisen diese Provision transparent im Zuge der Rechnungslegung aus. Bei Anzeigen und anderen Medialeistungen, wo uns als Agentur automatisch ein Agenturrabatt von 15 % eingeräumt wird, weisen wir ebenfalls Auszüge der Rechnungslegung aus. Darüber hinaus gehende Rabatte und Preisnachlässe, die wir für unsere Auftraggeber durch Verhandlungen erzielen können, werden direkt an den Auftraggeber weitergegeben.

9. Reisekosten
9.1. Für Anfahrten mit Pkw außerhalb Münsters stellen wir pro gefahrenen Kilometer zusätzlich zur Arbeitszeit 0,50 EUR in Rechnung.

9.2. Anfahrten per Bahn, Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel berechnen wir gegen Fahrtkostenbeleg.

9.3. Anfahrten zum Sitz des Auftraggebers zur Besprechung von Projekten und Aufgaben werden, sofern nicht anders vereinbart, nicht berechnet oder als zu verhandelnde Pauschale vereinbart.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Münster.

10.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.

10.3. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Vereinbarung berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen. (§ 306 | BGB) Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die Regelung als vereinbart bzw. verpflichten sich die Vertragsparteien, die Regelung zu vereinbaren, die dem Willen der Parteien und dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. (§ 307 | BGB)

Stand: Januar 2018

Cyrano Kommunikation GmbH